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Kündigung

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Das Amt für Wasser und Abwasser muss mindestens fünf Tage vor dem Umzug von einer Adressenänderung benachrichtigt werden und es ist ein Termin für die Zählerablesung zu vereinbaren (wenn der Wasserzähler von außen nicht zugänglich ist).
Dies führt zur Kündigung des Wasserabnahmevertrags und der Zähler wird plombiert.
Anschließend erhalten Sie die Abschlussrechnung einschließlich der Verwaltungsgebühren in Höhe von 23,92€ inkl. MwSt (Preis am 1. Januar 2007).
Sollte der Vertrag nicht gekündigt werden, müssen Sie den Verbrauch zahlen.
Ein Vertrag kann auch telefonisch gekündigt werden (teilen Sie uns Ihren Verbrauch und Ihre neue Adresse mit, an die die Rechnung geschickt wird) oder auch per Fax.