Seit der Verabschiedung des "Behindertengesetzes" im Februar 2005 haben sich die Vorschriften für Behindertenausweisen geändert.
Wem kann ein Behindertenausweis ausgestellt werden?
Anspruch auf einen Behindertenausweis haben Personen mit einer dauerhaften mindestens 80 %igen Behinderung oder einer Arbeitsunfährigkeitsrente der Kategorie drei.
Seit dem Gesetz vom 1. Januar 2006 können Inhaber folgender Nachweise auf Behindertenparkplätzen parken:
- Vom Präfekten ausgestellter Parkausweis für Behinderte mit einer Gültigkeit von
mindestens einem Jahr und maximal 10 Jahren;
- GIG oder GIC Plaketten bis zum Ablauf der Gültigkeit.
Ab 30. Dezember 2010 müssen ständige Inhaber derartiger Plaketten einen Behindertenparkausweis beantragen.
Wer stellt den Ausweis aus?
Antragsteller wenden sich:
- entweder an das Maison départementale de l'autonomie in Ténério - Kommission der Rechte und der Autonomie von Behinderten
rue du Docteur Audic - 56000 VANNES
- oder an die Niederlassung des Office National des Anciens Combattants et Victimes de Guerre des Departements,