Alle Beschlüsse, die in einer Gemeinde zu Ausgaben im Bereich Städtebau und Grundstücks-, Ausstattungs- oder Haushaltspolitik zu Kosten führen, müssen dem Stadtrat zur Zustimmung vorgelegt werden. Dieser kommt mindestens einmal pro Quartal zusammen und jeweils, wenn der Bürgermeister es für angebracht hält.
Er kann nur bei Teilnahme der Mehrheit der fungierenden Mitglieder tagen und die Beschlüsse werden mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.
Der Stadtrat verfügt also über Kompetenzen in vielen Bereich.
So wird "der Haushalt von dem Bürgermeister vorgeschlagen und vom Stadtrat verabschiedet" (Art. L.212-1 des Gemeinderechts).
Auf dieser Grundlage legt der Gemeinderat die Reihenfolge der Prioritäten für durchzuführende Arbeiten fest.
Er stimmt über die Höhe der direkten Steuer vor Ort, Darlehn und Tarife für städtische Dienstleistungen, die Gewährung von Subventionen für Verbände, den kommunalen Personalbestand ... ab.
Die Gemeindeversammlung gibt ebenfalls ihre Stellungnahme ab, wenn dies gesetzlich oder durch Bestimmungen gefordert ist (Projekte zur Begradigung und Abflachung der Straßen und Wege des Departement, Flächennutzungspläne gemäß Artikel L. 123-3 des -Baugesetzbuches, Einrichtung von Sozialhilfebüros ...)
Der Stadtrat wird für 6 Jahre von allen Wahlberechtigten der Gemeinde gewählt.
Das Mindestalter eines Stadtrats beträgt 18 Jahre, das eines Bürgermeisters 21.
Aufgaben des Bürgermeisters
Der Bürgermeister ist sowohl Vertreter des Staates und Angestellter der Gemeinde.